Beschlussvorlage - 2026/MC/003
Grunddaten
- Betreff:
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Zukunftssichere Sanierung der kommunalen Drei-Feld-Turnhalle "Am Zachow" - Stärkung von Sport, Integration und Klimaschutz in der Stadt Malchin
Beantragung von Fördermitteln und Umsetzung der Maßnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau N. Burow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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19.01.2026
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Erledigt
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Schul- und Sozialausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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27.01.2026
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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28.01.2026
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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25.02.2026
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung befürwortet, für die zukunftssichere Sanierung der kommunalen Drei-Feld-Turnhalle „Am Zachow“ Fördermittel über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zu beantragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Antragsunterlagen vorzubereiten und beim Interessenbekundungsverfahren durch Einreichung einer Projektskizze teilzunehmen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Turnhalle „Am Zachow“ ist eine zentrale kommunale Sportstätte der Stadt Malchin und wird intensiv von den Schülerinnen und Schülern der Regionalen Schule „Siegfried-Marcus“ sowie des „Fritz-Greve-Gymnasiums“ genutzt. Sie stellt die einzige Sporthalle dar, die beiden Schulen für den Pflichtsportunterricht sowie für Angebote im Rahmen der Ganztags-betreuung zur Verfügung steht.
Darüber hinaus erfolgt eine nahezu durchgehende Nutzung an sieben Tagen in der Woche durch zahlreiche örtliche Sportvereine. Insgesamt nutzen sechs Vereine mit rund 20 Mann-schaften die Halle regelmäßig bis in die Abendstunden. Ergänzend finden Wettkämpfe, Turniere sowie vielfältige Freizeit- und Kulturveranstaltungen statt.
Die Turnhalle ist somit eine Sportstätte mit hoher städtebaulicher, sozialer und gesellschaftlicher Bedeutung und erfüllt eine wesentliche Funktion der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie dient als Ort der Begegnung, der Bewegung und des sozialen Austausches für unterschiedliche Alters- und Bevölkerungsgruppen.
Bei der Turnhalle handelt es sich um eine Drei-Feld-Halle, die im Jahr 1969 errichtet wurde. Eine erste Teilsanierung erfolgte Anfang der 1990er-Jahre. Im Jahr 2015 wurden Maßnahmen zur statischen Sicherung durchgeführt. Eine grundlegende Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung hat bislang nicht stattgefunden. Sämtliche technischen Anlagen, insbesondere die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik, haben das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreicht und entsprechen nicht mehr den aktuellen bautechnischen, energetischen und funktionalen Anforderungen. Der bauliche und technische Zustand der Halle macht eine umfassende Sanierung zwingend erforderlich, um die Nutzbarkeit dauerhaft sicherzustellen.
Ziel des Projektes ist die umfassende Sanierung und energetische Modernisierung der Turnhalle „Am Zachow“ zur langfristigen Sicherung dieser bedeutenden kommunalen Sportstätte. Die Maßnahme dient dem Erhalt und der zukunftsfähigen Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur der Stadt Malchin und entspricht damit den Zielen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“, insbesondere im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Barrierefreiheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die Turnhalle besitzt eine herausragende Bedeutung für den Schul-, Vereins- und Breitensport in der Stadt und darüber hinaus. Sie ist die einzige Sporthalle dieser Größenordnung im Umkreis von rund 30 Kilometern. Der dauerhafte Erhalt ist daher auch aus regionaler Sicht von erheblicher Bedeutung. Die angrenzenden Außenanlagen, insbesondere der Kunstrasenplatz, ergänzen die Funktion der Halle als zentraler Sportstandort.
Die Regionale Schule „Siegfried-Marcus“ wird derzeit inklusionsgerecht als Schule mit spezifischer Kompetenz umfassend saniert und umgebaut. Die geplante Sanierung der Turnhalle ist vor diesem Hintergrund folgerichtig und notwendig, um auch den Sportunterricht barrierefrei und inklusiv zu gestalten. Ein Schwerpunkt der Maßnahme liegt daher auf der Verbesserung der Barrierefreiheit, um eine gleichberechtigte Nutzung durch alle Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen.
Ein weiterer zentraler Schwerpunkt des Projektes ist die Verbesserung der Energieeffizienz und des Klimaschutzes. Durch die Erneuerung der Heizungs- und Lüftungstechnik, moderne Sanitärinstallationen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien – insbesondere durch die Installation einer Photovoltaikanlage – soll der Energieverbrauch der Turnhalle erheblich reduziert werden. Ziel ist es, den Primärenergiebedarf deutlich zu senken und mindestens den Effizienzhaus-Standard 85 zu erreichen. Die konkreten energetischen Maßnahmen werden in Abstimmung mit einem Energieberater ermittelt und umgesetzt. Dadurch werden langfristig Betriebskosten gesenkt und ein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen gewährleistet.
Im Rahmen der Sanierung wird die gesamte technische Gebäudeausrüstung erneuert und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Nicht mehr benötigte oder ineffiziente Anlagen werden vollständig zurückgebaut. Die Maßnahmen tragen dazu bei, die Nutzungsdauer des Gebäudes um etwa 30 Jahre zu verlängern und eine langfristige, wirtschaftliche und nachhaltige Nutzung sicherzustellen.
Mit der Umsetzung des Projektes wird eine zentrale kommunale Sportstätte erhalten, modernisiert und an zukünftige Anforderungen angepasst. Die Maßnahme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der sozialen Infrastruktur, zur Förderung von Sport und Bewegung, zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie zum Klimaschutz und entspricht in besonderem Maße den Zielsetzungen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ 2025/2026.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Sachkonto:
| Betrag € | Erg.-HH | Fin.-HH (investiv) | einmalig | laufend | Bemerkungen |
Ausgaben: |
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4.2.4.00/0007.785200 | 1.957.550,00 € |
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Einnahmen: |
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4.2.4.00/007.681410 | 1.468.162,50 € |
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Die Maßnahme ist Gegenstand des beschlossenen Investitionsprogramms für den Zeitraum 2023 - 2028 und ist - bei Gewährung einer Förderung- beginnend ab dem Jahr 2027 eingeordnet
