Beschlussvorlage - 2026/MC/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die 1. Änderung der Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Organisationen in den Bereichen Sport, Kinder- und Jugendarbeit, Soziales sowie Kultur- und Heimatpflege vom 16.12.2020 lt. Anlage wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Organisationen vom 16.12.2020 dient der Unterstützung des vielfältigen ehrenamtlichen Engagements in den Bereichen Sport, Kinder- und Jugendarbeit, Soziales sowie Kultur- und Heimatpflege in der Stadt Malchin.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die bisher geltende Verpflichtung zur Vorlage eines Verwendungsnachweises auch bei kleineren Förderbeträgen mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für die Zuwendungsempfänger verbunden ist. Die Vereinsvorstände werden dadurch organisatorisch und zeitlich belastet.

Mit der vorgesehenen Änderung des Punktes 5.6 wird für Förderbeträge bis einschließlich 2.500 Euro auf die verpflichtende Vorlage eines Verwendungsnachweises verzichtet. Gleichzeitig bleibt durch die Möglichkeit der stichprobenartigen Prüfungen die Kontrolle der zweckgebundenen Mittelverwendung gewährleistet.

Die Anpassung trägt damit dem Ziel des Bürokratieabbaus, der Verwaltungsvereinfachung sowie der Stärkung des Ehrenamtes Rechnung, ohne die ordnungsgemäße Verwendung der Haushaltsmittel zu gefährden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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