Beschlussvorlage - 2026/KU/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des vorliegenden Wegenutzungsvertrages Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren mit der E.DIS Netz GmbH zu.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

§ 22 Kommunalverfassung M-V

 

Der zwischen der Seegemeinde Kummerow und der E.DIS Netz GmbH geschlossene Konzessionsvertrag Strom war mit einer Laufzeit bis zum 10.10.2027 versehen.

 

Gemäß § 46 EnWG ist die Gemeinde verpflichtet, spätestens zwei Jahre vor dem Auslaufen derartiger Verträge dies öffentlich bekannt zu machen, um allen Energieversorgungsunternehmen die Möglichkeit einzuräumen, sich um den Neuabschluss des Wegenutzungsvertrages zu bewerben. Im Bundesanzeiger wurde das Interessenbekundungsverfahren am 24.09.2025 veröffentlicht, worauf sich alleinig die E.DIS Netz GmbH zum Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages beworben hat.

 

Der von der E.DIS Netz GmbH angebotene Wegenutzungsvertrag wurde mit dem Städte- und Gemeindetag M-V vorberaten und abgestimmt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

hrlich vom Verbrauch abhängige Konzessionszahlungen

 

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