Beschlussvorlage - 2025/NK/036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister der Peenestadt Neukalen wird ermächtigt, einen Kredit für Investitionen in Höhe von 816.600,00 € nach erfolgter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Absatz 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

§ 5 Absatz 3 Nummer 3 Hauptsatzung der Peenestadt Neukalen

 

Mit der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zur Haushaltssatzung 2025 vom 17.06.2025 erfolgte die Genehmigung zur Aufnahme eines Kredites für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 816.600,00 €.

 

Gemäß Hauptsatzung der Peenestadt Neukalen trifft die Stadtvertretung die Entscheidung über die Kreditaufnahmen über 500.000 . Um bessere Konditionen zu erzielen, ist eine taggleiche Entscheidung nach erfolgter Ausschreibung notwendig. Die Aufnahme des Kredites soll zeitnah erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

      

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

6.1.2.00/0201.692530

816.600,00 €

 

x

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entsprechend dem Zins- und Tilgungsplan werden ab dem Jahr 2025 im Produktsachkonto 6.1.2.00.575110 (Zinsaufwendungen und sonstige FI-Aufwendungen an Banken) Zinsen und im Produktsachkonto 6.1.2.00/0201.792530 (Tilgung von Krediten vom inländischen Geldmarkt, Laufzeit über 5 Jahre) Tilgungsleistungen anfallen.

 

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