Beschlussvorlage - 2025/NK/032
Grunddaten
- Betreff:
-
Wegenutzungsvertrag Strom
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Herr A. Vonthien
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.12.2025
|
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung M-V
Der zwischen der Peenestadt Neukalen und der E.DIS Netz GmbH geschlossene Konzessionsvertrag Strom war mit einer Laufzeit bis zum 26.08.2027 versehen. Gemäß § 46 EnWG ist die Peenestadt Neukalen verpflichtet, spätestens zwei Jahre vor dem Auslaufen derartiger Verträge dies öffentlich bekannt zu machen, um allen Energieversorgungs-unternehmen die Möglichkeit einzuräumen, sich um den Neuabschluss des Wegenutzungsvertrages zu bewerben.
Im Bundesanzeiger wurde das Interessenbekundungsverfahren am 15.07.2025 veröffentlicht, worauf sich alleinig die E.DIS Netz GmbH zum Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages beworben hat.
Der von der E.DIS Netz GmbH angebotene Wegenutzungsvertrag wurde mit dem Städte- und Gemeindetag M-V vorberaten und abgestimmt.
