Beschlussvorlage - 2025/MC/117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der nachfolgend genannte Beschluss in der Gesellschafterversammlung der WOGEMA mbH am 28.07.2025 zur Gewinnverwendung 2024 wird bestätigt: 

Es werden 10.000 € (nach Steuern) vom Bilanzgewinn an die Gesellschafterin, Stadt Malchin, abgeführt und der verbleibende Betrag in die Gewinnrücklage eingestellt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Stadt Malchin ist 100%-ige Gesellschafterin der WOGEMA mbH.

 

Im § 75 Abs.1 KV M-V heißt es:

„ Die Unternehmen und Einrichtungen sind so zu führen, dass der öffentliche Zweck erfüllt wird. Unternehmen sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, soweit dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird…“

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 erhielt von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Dr. Schröder & Korth GmbH) den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Bilanzgewinn der WOGEMA mbH zum 31.12.2024 beläuft sich auf  einen Betrag von 119.527,72 €.

 

Der Bürgermeister hat in der Gesellschafterversammlung am 28.07.2025 o.g. Beschluss zur Gewinnverwendung gefasst, der unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch die Stadtvertretung steht.

 

Der Ausschüttungsbetrag entspricht den Regelungen des Gesellschaftsvertrages.

Im Gesellschaftsvertrag heißt es: „Der ausgeschüttete Gewinnanteil soll 4 % der Einzahlungen der Gesellschafter auf die Stammeinlage nicht übersteigen.“

Stammeinlage: 1.200.000 € x 4 % = 48.000,00 €

 

Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens ist nicht gefährdet und auch die nach § 75 Abs.2 KV M-V geforderte marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals ist gewährleistet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

      

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

01/6.2.6.00.473000

 10.000 €

X

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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