Beschlussvorlage - 2025/BAS/026
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe im Produktsachkonto 2.1.5.02.525430 - Schulkostenbeiträge Regionalschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Basedow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Zoschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Basedow
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Entscheidung
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09.12.2025
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Basedow beschließt im Haushaltsjahr 2025 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.400 € im Produktsachkonto 2.1.5.02.525430 (Schulkostenbeiträge Reg. Schule Kostenerstattung an Gemeinden und Gemeindeverbände) zur Finanzierung des zu zahlenden Schullastenausgleiches. Die Deckung erfolgt aus Minderausgaben im Produktsachkonto 5.5.1.00.523390 (öffentliches Grün (Landschaftspflege) - Unterhaltung sonstiges Infrastrukturvermögen) in Höhe von 5.400 € sowie im Produktsachkonto 5.5.2.00.523300 (Öffentliche Gewässer, Wasserbauliche Anlagen, Gewässerschutz - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens) in Höhe von 5.000 €.
Gleiches gilt für die zu den Ertrag- und Aufwandskonten zugehörigen Einzahlungs- und Auszahlungskonten.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V Entscheidung der Gemeindevertretung
§ 50 KV M-V Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Bei der Haushaltsplanung ist die Gemeinde Basedow von Gesamtkosten für den zu zahlenden Schullastenausgleich für die Kinder in der Regionalschule in Höhe von 20.400 € ausgegangen. Nach den vorliegenden Bescheiden der Schulträger für den vorläufigen Schullastenausgleich 2024/2025 wurden tatsächlich insgesamt 30.774,84 € erhoben. Die Deckung erfolgt aus Minderausgaben bei der Unterhaltung der Bäume in Höhe von 5.400 € sowie der Unterhaltung der öffentlichen Gewässer in Höhe von 5.000 €.
