Beschlussvorlage - 2025/GIE/039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührenordnung für die Nutzung der Turnhalle vom 07.09.2000 in der Fassung der
1. Änderung vom 25.07.2001 sowie die Entgeltordnung vom 24.11.1998 in der Fassung der 1. Änderung vom 25.07.2001 werden mit Wirkung zum 01.01.2026 aufgehoben.

Ab dem 01.01.2026 werden nachfolgende Mieten festgelegt:
a) für das Bürgerhaus  
10 €/ Stunde

b)für die Turnhalle
10 €/ Stunde

c) für das Sportvereinshaus (Schulungsraum + Sanitärbereich)
10,00 € / h.
 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

Die Festsetzung eines Mietzinses soll vorübergehend erfolgen.
Die erforderlichen Kalkulationen als Grundlage für die Neufestsetzung von Gebühren sollen schnellstmöglich erarbeitet werden.
 

Die Erarbeitung neuer Mietverträge mit Regelungen zur Nutzung ist erforderlich.

Es sollte darin außerdem geregelt werden, dass die Mietzahlung vor Nutzung erfolgt, um mögliche Mahnungen und Vollstreckungen zu vermeiden.
 

Die Mieteinnahmen für das neue Sportvereinshaus sollen vollständig zur Tilgung der zusätzlichen Zinsbelastung resultierend aus Kostensteigerungen für die Gesamtinvestition verwendet werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die möglichen Mehreinnahmen, die derzeit nicht kalkulierbar sind, werden in einem zu erarbeitenden Nachtragshaushalt für 2026 veranschlagt und dienen der Haushalts-konsolidierung.

 

 

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