Beschlussvorlage - 2025/GIE/040
Grunddaten
- Betreff:
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Ersatzneubau Sportvereinsheim Gielow
Ausschreibung der Bauleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau N. Burow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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04.12.2025
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gielow beschließt die Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung der Bauleistungen für den Ersatzneubau des Sportvereinsheimes Gielow. Der Zuschlag ist auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Die zuständigen Gremien sind in den folgenden Beratungen über den Fortgang des Verfahrens zu unterrichten.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Das bestehende Sportlerheim befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand und entspricht weder funktional noch baulich den heutigen Anforderungen. Sowohl das Gebäude selbst als auch die sanitären Anlagen haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Aus diesem Grund wurde entschieden, den Altbau zurückzubauen und durch einen modernen Ersatzneubau des Sportvereinshauses zu ersetzen.
Für dieses Bauvorhaben konnten umfangreiche Fördermittel eingeworben werden. Insgesamt beläuft sich das Projektvolumen auf 1.306.990,13 Euro. Zur Finanzierung wurden bereits Zuwendungen in Höhe von 797.003,00 Euro sowie weitere 190.000,00 Euro bewilligt.
Um die Maßnahme effizient und fachgerecht umzusetzen, werden die anstehenden Bauleistungen in mehrere Vergabelose aufgeteilt. Diese Strukturierung dient dazu, einzelne Gewerke klar zu definieren, die Ausschreibung zu erleichtern und eine qualitätsgerechte Ausführung sicherzustellen. Die Aufteilung der Arbeiten erfolgt in folgende Lose:

Gemäß § 22 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) obliegt es der Gemeindevertretung, über die Einleitung sowie die konkrete Ausgestaltung des Vergabeverfahrens zu entscheiden. In Wahrnehmung dieser Zuständigkeit ist vorgesehen, die anstehenden Bauleistungen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Dieses Verfahren gewährleistet eine größtmögliche Transparenz und eröffnet allen geeigneten Unternehmen die Möglichkeit, ein Angebot abzugeben.
Der spätere Zuschlag ist nach den Vorgaben des § 7 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern (LHO M-V) auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
