Beschlussvorlage - 2025/FAU/036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss der Gemeinde Faulenrost zum 31.12.2024 wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern festgestellt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) hat den Jahresabschluss zum 31.12.2024 gemäß den §§ 3 und 3a des Kommunalprüfungsgesetzes M-V (KPG M-V) in seiner Sitzung am 17.11.2025 geprüft. Der RPA hat das Ergebnis in einen Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Bilanzsumme beträgt 7.138.177,83. Das Eigenkapital zum 31.12.2024 umfasst eine Summe von 2.344.975,97. Das wirtschaftliche Eigenkapital (Eigenkapital unter der Einbeziehung der Sonderposten) beträgt 96,9 % des Gesamtvermögens.

 

Die Ergebnisrechnung schließt unausgeglichen ab. Zusammen mit dem unterjährigen Ergebnis und den Vorträgen aus Vorjahren ergibt sich ein vorzutragendes Gesamtergebnis in Höhe von -655.816,65.

 

Die Finanzrechnung schließt mit einem vorzutragenden Gesamtergebnis in he von            -355.154,90 ebenfalls unausgeglichen ab.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnisse werden vorgetragen und fließen in die Rechnungslegung des Folgejahres ein.

 

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Anlagen

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