Beschlussvorlage - 2025/GIE/038
Grunddaten
- Betreff:
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Überplanmäßige Ausgaben in den Produkten 2.1.1.02 und 2.1.5.02 - Schulkostenbeiträge für die Grundschule und Regionalschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Zoschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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04.12.2025
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gielow beschließt im Haushaltsjahr 2025 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von:
- 6.2000 € im Produktsachkonto 2.1.1.02.525430 (Schulkostenbeiträge Grundschule –Kostenerstattung an Gemeinden und Gemeindeverbände) und
- 29.400 € im Produktsachkonto 2.1.5.02.525430 (Schulkostenbeiträge Reg. Schule –Kostenerstattung an Gemeinden und Gemeindeverbände)
zur Finanzierung des zu zahlenden Schullastenausgleiches. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen im Produktsachkonto 2.1.1.01.442430 (Schulkostenbeiträge Grundschule Gielow-Kostenerstattungen und -umlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden) in Höhe von 16.900 € sowie Minderausgaben im Produktsachkonto 5.4.1.00.523300 (Gemeindestraßen - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens) in Höhe von 18.700 €.
Gleiches gilt für die zu den Ertrag- und Aufwandskonten zugehörigen Einzahlungs- und Auszahlungskonten.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V Entscheidung der Gemeindevertretung
§ 50 KV M-V Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Bei der Haushaltsplanung ist die Gemeinde Gielow von Gesamtkosten für den zu zahlenden Schullastenausgleich für die Kinder in der Grundschule und Regionalschule in Höhe von 42.800 € ausgegangen.
Nach den vorliegenden Bescheiden der Schulträger für den vorläufigen Schullastenausgleich 2024/2025 wurden tatsächlich insgesamt 78.251,10 € erhoben.
Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen aus selbst erhobenem Schullastenausgleich für die Grundschule Gielow in Höhe von 16.900 € sowie aus Minderausgaben bei der Wegeunterhaltung in Höhe von 18.700 €. Die Minderausgaben bei der Wegeunterhaltung ergeben sich aus den geplanten Eigenanteilen für die LEADER-Maßnahmen „Lückenschluss Reuter-Rundweg“, welche seitens des Fördermittelgebers abgelehnt worden ist.
