Beschlussvorlage - 2025/NK/034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Nachfolgend aufgeführte Sachspende, zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gem. § 2 KV M-V, werden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V angenommen.

 

Ertragskonto

Betrag

Zahlungs-eingang

Verwendungszweck

Spender

4/1.2.6.05.414590

150,00

10.07.25

Dienst- und Schutzbekleidung FFW Neukalen

Sigrid und Wolfgang Schimmel

4/1.2.6.05.414590

100,00

26.08.25

Dienst- und Schutzbekleidung FFW Neukalen

Peehus Cafe & mehr

4/1.2.6.05.414590

500,00

13.11.25

Dienst- und Schutzbekleidung FFW Neukalen

Pflanzenbau Wagun

4/1.2.6.05.414590

1.000,00

13.11.25

Dienst- und Schutzbekleidung FFW Neukalen

Reifen-& Autoservice Lutz Gleisner

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 44 KV M-V Grundsätze von Erzielung von Erträgen und Einzahlungen

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Diese Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Stadtvertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehrerträge ermöglichen im laufenden Haushaltsjahr zweckgebundene Mehraufwendungen.

 

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