Beschlussvorlage - 2010/MC/191

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur Beteiligung der WOGEMA mbH an der noch auszugründenden MEM mbH (Marktentwicklungsgesellschaft Malchin mbH) mit einem Drittel des gesetzlichen Mindestkapitals (Stammkapitals) wird erteilt.

Der Gesellschaftsvertrag ist vor Unterzeichnung durch die WOGEMA der Stadtvertretung zur Billigung vorzulegen.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

Der Aufsichtsrat der WOGEMA hat in seiner Sitzung am 26.11.2009 den Beschluss gefasst, sich mit einem Drittel der gesetzlichen Einlage an der MEM zu beteiligen und die Zustimmung der Stadtvertretung hierzu einzuholen.

 

Im § 69 Abs.2Satz 1 KV M-V heißt es:

„Die Gemeinde darf der Beteiligung eines Unternehmens oder einer Einrichtung, an dem oder der sie unmittelbar oder mittelbar mit beherrschendem oder maßgeblichem Einfluss beteiligt ist, an einem anderen Unternehmen oder einer anderen Einrichtung nur zustimmen, wenn die Voraussetzung des § 68 Abs. 1 Nr. 1 vorliegt.“

 

Der § 68 Abs.1 Nr. 1 stellt auf den öffentlichen Zweck des Unternehmens ab.

Der öffentliche Zweck der WOGEMA definiert sich im § 2 des Gesellschaftervertrages.

Dort heißt es:

„…

(2) Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen. Sie kann außerdem im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus, der Infrastruktur anfallende Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben.

(3) Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Förderung des Gesellschaftszweckes sich an anderen Unternehmen zu beteiligen….“

 

Die noch auszugründende MEM mbH (Marktentwicklungsgesellschaft Malchin mbH) soll sich zur Aufgabe machen, Projekte im Sinne der Regelungen aus dem § 2 Abs.2 des Gesellschaftsvertrages der WOGEMA zu initiieren und umzusetzen.

Dazu ist es sinnvoll, privates Kapital mit einzubinden.

Die Gesellschaft soll zunächst mit drei möglichen Gesellschaftern starten.

Dies sind neben der WOGEMA das Bauunternehmen Brumund und der Bauzentrum Schnepf Malchin.

 

Der Gesellschaftszweck wird sich an den o.g. Normen des Gesellschaftsvertrages der WOGEMA orientieren müssen, um die geforderte hoheitliche (kommunale) Einflussnahme zu gewährleisten.

 

Zunächst soll sich die Arbeit der MEM auf die Bebauung des Quartiers „Nördliche Innenstadt“ fokussieren. Eine erste Hürde wurde mit der in Aussicht gestellten Ausweisung als Stadtumbaugebiet und der daraus möglichen Investitionsförderung durch Bund und Land nunmehr genommen.

Eine erste Wirtschaftlichkeitsberechnung für dieses Vorhaben wurde erstellt, muss jedoch weiter spezifiziert werden. Bei einem derzeit kalkulierten Investitionsumfang von ca. 7,2 Mio. € werden ca. 1,4 Mio. € Fördermittel benötigt, um eine gewisse Rentierlichkeit darstellen zu können.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die WOGEMA muss in ihrer Wirtschaftsplanung für 2011 den Betrag der Beteiligung an der MEM mit 8.333,33 € veranschlagen und finanzieren.

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