Beschlussvorlage - 2025/MC/108

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Luftwasserwärmepumpe und Geländeaufschüttung im Rahmen der Genehmiungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V in der Gemarkung Salem, Flur 1, Flurstück 33/35, wird erteilt.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV  Entscheidung der Gemeinde

§ 36 BauGB  Stellungnahme der Gemeinde

§ 34 BauGB  Bauen im Innenbereich

§ 62 LBauO MV Genehmigungsfreistellung

B-Plan Nr. 4 Salem Am Wiesengrund

 

Die Bedingungen aus dem § 62 Abs.1 und 2 L-BauO MV sind erfüllt. Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach §15 Abs.1 BauGB (Veränderungssperre) wird beim Landkreis nicht beantragt.

 

Der Antragsteller erhielt vom Landkreis MSE mit Datum 17.10.2025 einen Befreiungsbescheid nach §31 BauGB vom B-Plan Nr. 4 „Am Wiesengrund“ wie folgt:

Die max. erlaubte Traufhöhe von 3,20 m darf um 0,63 m überschritten werden (Vorlage Nr. 205/MC/095).

 

Um die Frist zu wahren kann nur eine Beteilung durch den Bauausschuss, nicht jedoch durch den Hauptausschuss der Stadt Malchin, erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine, da privater Bauantrag

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