Beschlussvorlage - 2025/MC/108
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag im Rahmen der Genehmigungsfreistellung nach §62 LBauO M-V zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Luftwasserwärmepumpe und Geländeaufschüttung in der Gemarkung Salem, Flur 1, Flurstück 33/35
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau J. Schiedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Malchin
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Entscheidung
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17.11.2025
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde
§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde
§ 34 BauGB Bauen im Innenbereich
§ 62 LBauO MV Genehmigungsfreistellung
B-Plan Nr. 4 Salem „Am Wiesengrund“
Die Bedingungen aus dem § 62 Abs.1 und 2 L-BauO MV sind erfüllt. Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach §15 Abs.1 BauGB (Veränderungssperre) wird beim Landkreis nicht beantragt.
Der Antragsteller erhielt vom Landkreis MSE mit Datum 17.10.2025 einen Befreiungsbescheid nach §31 BauGB vom B-Plan Nr. 4 „Am Wiesengrund“ wie folgt:
Die max. erlaubte Traufhöhe von 3,20 m darf um 0,63 m überschritten werden (Vorlage Nr. 205/MC/095).
Um die Frist zu wahren kann nur eine Beteilung durch den Bauausschuss, nicht jedoch durch den Hauptausschuss der Stadt Malchin, erfolgen.
