Beschlussvorlage - 2025/MC/112
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der BSW/Die Linke-Fraktion: Bundeswehr-Informationsveranstaltungen an städtischen Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- BSW/Die Linke
- Verantwortlicher:
- Frau J. Pecat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Schul- und Sozialausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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18.11.2025
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt folgende geänderte Fassung des ursprünglichen Antrags:
1. Die Stadt bekennt sich zur Wahrung der pädagogischen Neutralität an städtischen Schulen und bekräftigt ihre Unterstützung für den Beutelsbacher Konsens als Grundlage der politischen Bildung
2. Informationsveranstaltungen der Bundeswehr können weiterhin stattfinden, sollen jedoch im Rahmen pluraler Bildungsangebote organisiert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass auch zivile und friedenspolitische Perspektiven berücksichtigt werden.
3. Die Entscheidung über Art und Umfang solcher Veranstaltungen liegt weiterhin bei den Schulen und ihren Leitungen. Die Stadt spricht ihre Empfehlung zur Wahrung von Ausgewogenheit und Transparenz aus.
4. Der Bürgermeister wird gebeten, in seiner öffentlichen Kommunikation klarzustellen, dass es nicht um ein Verbot, sondern um die Sicherung pluraler und neutraler Bildungsangebote geht.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Beschlussfassung einen Appell an den Landtag Mecklenburg-Vorpommern zu formulieren, mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für Informationsveranstaltungen der Bundeswehr an Schulen landesweit zu überprüfen, die Einhaltung des Beutelsbacher Konsenses verbindlich zu verankern und sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler Zugang zu alternativen, zivilen Bildungsangeboten haben.
6. Der Appell wird den Fraktionen der Stadtvertretung zur gemeinsamen Unterzeichnung vorgelegt.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Mit dem Änderungsantrag wird klargestellt, dass es nicht um ein Verbot oder eine Einschränkung des Hausrechts der Schulen geht, sondern um eine politische Positionierung der Stadt zugunsten von Neutralität, Transparenz und Pluralität in der schulischen Bildung.
Der Antrag betont die Eigenverantwortung der Schulen', respektiert Ihre pädagogische Freiheit und stärkt gleichzeitig die Rolle der Stadt als Verfechterin ausgewogener Bildung.
Durch den Appell an den Landtag Mecklenburg-Vorpommern soll eine landesweite Diskussion angeregt werden, um die Rahmenbedingungen für politische und militärische Informationsveranstaltungen im Sinne des Beutelsbacher Konsenses zu überprüfen und zu sichern.
