Beschlussvorlage - 2025/KU/028
Grunddaten
- Betreff:
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2. Beteiligung zum Bauantrag zur Errichtung eines Stahlgitterturms (neu: H = 50,55 m statt 48,22m) einschl. Infrastruktur für Mobilfunkbasisstation in der Gemarkung Axelshof, Flur 4, Flurstück 26
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Seegemeinde Kummerow
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau J. Schiedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Seegemeinde Kummerow
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Entscheidung
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10.11.2025
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde
§ 35 BauGB Bauen im Außenbereich
§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde
Mit Beschluss vom 10.03.2025 (Vorlage 2025/KU/004) erteilte die Gemeindevertretung der Seegemeinde Kummerow das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Stahlgitterturms mit einer Höhe von 48,22 m. Die bauliche Anlage sollte nicht eingezäunt werden.
Nun reichte der Antragsteller einen geänderten Bauantrag ein. Der Stahlgitterturm soll nun eine Höhe von 50,55 m haben. Die bauliche Anlage soll mit einem 2 m hohen Stabmattenzaun eingefriedet werden.
Daher wird die Seegemeinde Kummerow zur Abgabe einer 2. Stellungnahme aufgefordert.
