Beschlussvorlage - 2025/KU/028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Stahlgitterturms (H = 50,55m) einschl. Infrastruktur für Mobilfunkbasisstation in der Gemarkung Axelshof, Flur 4, Flurstück 26, wird erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

§ 35 BauGB Bauen im Außenbereich

§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

 

Mit Beschluss vom 10.03.2025 (Vorlage 2025/KU/004) erteilte die Gemeindevertretung der Seegemeinde Kummerow das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Stahlgitterturms mit einer Höhe von 48,22 m. Die bauliche Anlage sollte nicht eingezäunt werden.

 

Nun reichte der Antragsteller einen geänderten Bauantrag ein. Der Stahlgitterturm soll nun eine Höhe von 50,55 m haben. Die bauliche Anlage soll mit einem 2 m hohen Stabmattenzaun eingefriedet werden.

 

Daher wird die Seegemeinde Kummerow zur Abgabe einer 2. Stellungnahme aufgefordert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine, da privater Bauantrag

 

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