Beschlussvorlage - 2025/MC/097
Grunddaten
- Betreff:
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Nachträgliche Entscheidung über die Annahme von Spenden zur Erfüllung der städtischen Aufgaben gem. § 2 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Wolff
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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15.10.2025
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Nachfolgend aufgeführte Spende zur Erfüllung der städtischen Aufgaben gem. § 2 KV M-V werden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V angenommen.
Ertragskonto | Betrag | Zahlungs-eingang | Verwendungszweck | Spender |
1/1.2.6.05/0202.681510 | 2.000,00 | 31.07.2025 | Funkgerät für das HLF-20 der FFW Malchin | Danpower GmbH |
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 44 KV M-V Grundsätze von Erzielung von Erträgen und Einzahlungen
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Diese Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Stadtvertretung.
