Beschlussvorlage - 2025/MC/089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der beigefügten 3. Änderungssatzung zur Entgeltordnung für die Nutzung städtischer Einrichtungen wird zugestimmt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:
Um die umgebaute und sanierte Lindenhalle nutzen zu können, bedarf es einer entsprechenden Gebührensatzung, die den rechtlichen und finanziellen Rahmen für die Nutzung der Lindenhalle durch Dritte vorgibt. Diese soll durch die Stadtvertretung beschlossen werden.
 

Um diese Gebührensatzung beschließen zu können, ist es erforderlich die bisherigen Regelungen bzgl. der Lindenhalle außer Kraft zu setzen.

Daher muss die o.g. Entgeltordnung r die Nutzung städtischer Einrichtungen angepasst werden.
Sie soll jedoch zeitnah auch umfassend überarbeitet werden.  

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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