Beschlussvorlage - 2025/MC/084

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der beigefügten 1. Änderungsatzung zur Benutzungsordnung für städtische Einrichtungen wird zugestimmt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:
Um die umgebaute und sanierte Lindenhalle nutzen zu können, bedarf es einer entsprechenden Benutzungsordnung, die den rechtlichen Rahmen für die Nutzung der Lindenhalle durch Dritte vorgibt. Diese soll durch die Stadtvertretung beschlossen werden.
 

Um diese Benutzungsordnung beschließen zu können, ist es erforderlich die bisherigen Regelungen bzgl. der Lindenhalle außer Kraft zu setzen.

Daher muss die o.g. Benutzungsordnung für städtische Einrichtungen vom 17.03.2005 angepasst werden.
Sie soll jedoch zeitnah auch umfassend überarbeitet werden.  

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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