Beschlussvorlage - 2025/FAU/029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Nachfolgend aufgeführte Spenden zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gem. § 2 KV M-V werden gemäß § 44 KV M-V angenommen:

 

Ertragskonto

Betrag

Zahlungs-eingang

Verwendungszweck

Spender

7/2.8.1.02.414590

50,00

01.04.25

Kult. Veranstaltung 750 Jahre Faulenrost

Stadt Malchin

7/2.8.1.02.414590

50,00

01.04.25

Kult. Veranstaltung 750 Jahre Faulenrost

Gemeinde Kummerow

7/2.8.1.02.414590

50,00

01.04.25

Kult. Veranstaltung 750 Jahre Faulenrost

Peenestadt Neukalen

7/2.8.1.02.414590

50,00

01.04.25

Kult. Veranstaltung 750 Jahre Faulenrost

Gemeinde Basedow

7/2.8.1.02.414590

50,00

01.04.25

Kult. Veranstaltung 750 Jahre Faulenrost

Gemeinde Gielow

7/2.8.1.02.414590

100,00

03.04.25

Kult. Veranstaltung 750 Jahre Faulenrost

Christa Pinno

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 44 KV M-V Grundsätze von Erzielung von Erträgen und Einzahlungen

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Diese Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Gemeindevertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehrerträge ermöglichen im laufenden Haushaltsjahr zweckgebundene Mehraufwendungen.

 

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