Beschlussvorlage - 2025/MC/096

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Malchin wird beschlossen..

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Stadt hat nach § 5 Abs. 2 KV M-V die Pflicht eine Hauptsatzung zu erlassen.

 

Die bestehende Hauptsatzung in der Fassung der 1. Änderungssatzung datiert vom  31.03.2025.

 

Zielstellung der jetzigen Änderung ist die Anpassung der Anzahl der Mitglieder in den Beiräten.

Sowohl für den Senioren- und Behindertenbeirat als auch den Kinder- und Jugendbeirat gibt es Interessenbekundungen, die über die bislang in der Hauptsatzung fixierte Anzahl hinausgehen.
Mit der Anpassung der Gesamtzahl für die Ausschüsse wird ehrenamtliches Engagement gefördert.

Darüber hinaus wird mit der vorliegenden Änderungssatzung das Alter für die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates neu fixiert. Bislang galt eine Altersspanne von 9- 16 Jahren.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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