Beschlussvorlage - 2010/MC/167

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die im Folgenden dargestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2009 werden nachträglich genehmigt. Die Deckung wird jeweils nachgewiesen.

 

HHSt.                                                                      Bezeichnung                                                                      Betrag in €

5800.6790                                           „Innere Verrechung – Park- und Grünanlagen“                            +16.500

Deckung aus 7710.1690              „Innere Verrechung – Einnahmen Bauhof“                            +16.500

 

5810.6790                                           „Innere Verrechung – Kinderspielplätze“                                          +10.000

Deckung aus 7710.1690              „Innere Verrechung – Einnahmen Bauhof“                            +10.000

 

6300.6790                                           „Innere Verrechung – Gemeindestr., Wege, Plätze“              +15.100

Deckung aus 7710.1690              „Innere Verrechung – Einnahmen Bauhof“                            +15.100

 

6750.6790                                           „Innere Verrechung – Straßenreinigung“                                          +26.000

Deckung aus 9100.2051              „Zinseinnahmen aus d. Kontokorrentverkehr“                            +26.000

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 52 Kommunalverfassung                                          Über- und außerplanmäßige Ausgaben

§   5 Abs. 3 Zi. 2 Hauptsatzung                            Aufgabenverteilung Hauptausschuss

 

Begründung:

5800.6790 „Innere Verrechung – Park- und Grünanlagen“

5810.6790 „Innere Verrechung – Kinderspielplätze“

6300.6790 „Innere Verrechung – Gemeindestr., Wege, Plätze“

6750.6790 „Innere Verrechung – Straßenreinigung“

 

Die Haushaltsüberschreitungen bezüglich der Inneren Verrechnungen wurden durch den konkreten Aufgabenanfall im Haushaltsjahr 2009 verursacht. Die Kernverwaltung beauftragt den Stadtbauhof als Regiebetrieb bestimmte Aufgaben zu erledigen, die dann hausintern verrechnet werden. Die Verrechnung erfolgt quartalsweise. Die konkrete Höhe des jeweiligen Verrechnungsumfangs ist nicht immer von vornherein planbar.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen gedeckt und sind Gegenstand des Ergebnisses der Jahresrechnung 2009.

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