Beschlussvorlage - 2010/MC/167
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachträgliche Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBI - Finanzverwaltung
- Verantwortlicher:
- Frau M. Zoschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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27.10.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die im Folgenden dargestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2009 werden nachträglich genehmigt. Die Deckung wird jeweils nachgewiesen.
HHSt. Bezeichnung Betrag in
5800.6790 Innere Verrechung Park- und Grünanlagen +16.500
Deckung aus 7710.1690 Innere Verrechung Einnahmen Bauhof +16.500
5810.6790 Innere Verrechung Kinderspielplätze +10.000
Deckung aus 7710.1690 Innere Verrechung Einnahmen Bauhof +10.000
6300.6790 Innere Verrechung Gemeindestr., Wege, Plätze +15.100
Deckung aus 7710.1690 Innere Verrechung Einnahmen Bauhof +15.100
6750.6790 Innere Verrechung Straßenreinigung +26.000
Deckung aus 9100.2051 Zinseinnahmen aus d. Kontokorrentverkehr +26.000
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 52 Kommunalverfassung Über- und außerplanmäßige Ausgaben
§ 5 Abs. 3 Zi. 2 Hauptsatzung Aufgabenverteilung Hauptausschuss
Begründung:
5800.6790 Innere Verrechung Park- und Grünanlagen
5810.6790 Innere Verrechung Kinderspielplätze
6300.6790 Innere Verrechung Gemeindestr., Wege, Plätze
6750.6790 Innere Verrechung Straßenreinigung
Die Haushaltsüberschreitungen bezüglich der Inneren Verrechnungen wurden durch den konkreten Aufgabenanfall im Haushaltsjahr 2009 verursacht. Die Kernverwaltung beauftragt den Stadtbauhof als Regiebetrieb bestimmte Aufgaben zu erledigen, die dann hausintern verrechnet werden. Die Verrechnung erfolgt quartalsweise. Die konkrete Höhe des jeweiligen Verrechnungsumfangs ist nicht immer von vornherein planbar.
