Beschlussvorlage - 2010/MC/166

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung ergänzt nachträglich die im § 4 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Malchin für das Haushaltsjahr 2009 festgeschriebenen Übertragbarkeitsvermerke um folgende Haushaltsstellen:

 

HHSt.                                                        ___________                            Bezeichnung______________________

0000.7171                                          Zuschüsse an Vereine und Verbände

0220.5620                                          Aus- und Fortbildung Projektteam

0300.5620                                          Aus- und Fortbildung Finanzverwaltung

0350.6550                                          Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Kosten

Gebäude- u. Liegenschaftsmanagement

0500.5620                                          Aus- und Fortbildung Standesamt

0500.6540                                          Reisekosten Standesamt

3520.6580                                          Sonstige Geschäftsausgaben Bibliothek

4643.5000                                          Unterhaltung d. Grundstücke und baul. Anlagen Kita

6100.6550                                          Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Kosten 

Orts- und Regionalplanung

6150.6630                                          Vermischte Ausgaben Städtebaul. Sanierungsaufgaben

7910.6550                                      Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Kosten

Wirtschaftsförderung                           

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 18 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)                             Übertragbarkeit

 

Im Verwaltungshaushalt können Ausgaben für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragbarkeit eine sparsame Bewirtschaftung der Mittel fördert. Die Übertragbarkeit von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes tritt aber nur auf Grund eines besonderen Vermerks im Haushaltsplan ein. Für die vorgenannten Haushaltsstellen war ein entsprechender Vermerk im Haushaltsjahr 2009 nicht vorgesehen.

 

Jeder einzelne Antrag auf Übertragung von Ausgabemitteln in das nächste Haushaltsjahr ist umfassend zu begründen. Es existieren restriktive Vorschriften zur Handhabung der Restebildung.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die aus 2009 übertragenen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2010 zur Verfügung. Sie gehen als Haushaltsausgabereste in die Jahresrechnung 2009 ein und „verschlechtern“ das Ergebnis.

 

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