Beschlussvorlage - 2025/MC/088

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziff.11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 KAG M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2025 gebilligt.
Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben.

 

Der beigefügten Gebührenordnung für die Lindenhalle Malchin wird gemäß § 5 KV M-V zugestimmt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:
Die bisherige Festsetzung der Gebührenr die Lindenhalle erfolgte auf Grundlage der Entgeltordnung für die Nutzung städtischer Einrichtungen vom 17.03.2005 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 31.03.2009.

Mit der 3. Änderungssatzung zur Entgeltordnung für die Nutzung städtischer Einrichtungen wurden die Gebührenfestsetzungen u.a. für die Lindenhalle aufgehoben.

Die Lindenhalle wurde umfassend saniert und umgebaut.
Sie wird nunmehr multifunktionell nutzbar.

Auch die Kostensituation hat sich wesentlich verändert, sodass eine Neukalkulation erforderlich wurde.

Die Lindenhalle soll sich zentrumsnah für die Stadt, aber auch überregional als Veranstaltungsmagnet etablieren. Sie soll jedoch auch für Vereinsnutzungen oder die Nutzung für private Dritte zur Verfügung stehen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage

 

 

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Anlagen

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