Beschlussvorlage - 2010/MC/187

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Jahresrechnung 2009 für die Gemeinde Remplin wird wie folgt festgestellt:

    Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 509.476,74 € ab.

    Der Vermögenshaushalt   schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 201.959,50 € ab.

 

2. Festgestellte Haushaltsüberschreitungen werden genehmigt.

 

3. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2009 die Entlastung erteilt.

 

 

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Sach- und Rechtslage

 

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Abs. 3 Zi. 8 Kommunalverfassung                            Gemeindevertretung

§ 61 Kommunalverfassung                                                        Jahresrechnung

Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses

 

Gemäß § 61 Abs. 3 KV beschließt die Stadtvertretung bis spätestens zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres über die Jahresrechnung; zugleich entscheidet sie über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) für die örtliche Prüfung der Haushaltsführung zuständig.

Da die Stadt Malchin Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Remplin ist, ist der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Malchin für die Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Remplin zuständig.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 22.09.2010 die Haushaltsrechnung 2009 der Gemeinde Remplin geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Lt. Rechnungsergebnis 2009

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