Beschlussvorlage - 2025/GIE/019
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvoranfrage zur Errichtung von 4 Wohngebäuden (Tiny-Häusern) in der Gemarkung Liepen, Flur 3, Flurstück 36
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau J. Schiedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Gielow
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Entscheidung
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06.05.2025
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24.06.2025
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Gestoppt
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Bauausschuss der Gemeinde Gielow
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Entscheidung
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde
§ 35 BauGB Bauen im Außenbereich
§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde
Der Antragsteller möchte folgende Fragen im Rahmen der Bauvoranfrage geklärt wissen:
- Ist die Bebauung mit 4 Wohngebäuden (Tiny-Häusern) mit dauerhaftem (ganzjährigem) Wohn- und Nutzungsrecht zulässig?
- Ist ein Kleingewerbe auf dem Grundstück zulässig?
Ein Haus soll dauerhaft über Airbnb vermietet werden.
- Ist eine Tierhaltung erlaubt?
Das Bauvorhaben befindet sich lt. Flächennutzungsplan der Gemeinde Gielow im Bereich landwirtschaftlicher Flächen im Außenbereich.
Das Vorhaben wäre nur mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu realisieren.
