Beschlussvorlage - 2025/GIE/022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung der Gemeinde Gielow wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

Die Hebesätze der Jahresveranlagung 2025 wurden nach einer Simulationsrechnung nach der jeweiligen Grundsteuerart berechnet. Dabei wurden alle bis zum 09.11.2024 vom Finanzamt übermittelten Steuermessbeträge zugrunde gelegt.

 

Die Höhe der Hebesätze wurde auch nach der Jahresveranlagung für 2025 laufend überprüft. Hierbei ergaben sich Abweichungen zum Aufkommen für das Jahr 2024.

 

Das hat zur Folge, dass auf Grundlage der derzeitigen Datenbasis (Stand 15.05.2025) eine Absenkung des Hebesatzes von bisher 445 v.H. auf 420 v.H. bei der Grundsteuer B erfolgt.

 

Bei der Grundsteuer A verringert sich der Hebesatz von 571 v.H. auf 399 v.H.

 

Eine Simulationsrechnung ist als Anlage beigefügt.

 

Es wird daher von der Möglichkeit der Hebesatzanpassung Gebrauch gemacht. Laut § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) ist ein Beschluss über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes bis zum 30.06. eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen.

 

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer verbleibt auf dem bisherigen Niveau.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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