Beschlussvorlage - 2025/GIE/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss (2024/GIE/010) über die sofortige Aufhebung der Satzung der Gemeinde Gielow zur Verfahrensregelung über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 16.05.2013 wird aufgehoben.

 

Die Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Gielow zur Verfahrensregelung über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 16.05.2013 wird ckwirkend zum 01.01.2025 beschlossen.

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Gielow hatte als einzige Gemeinde im Amtsgebiet eine Satzung über eine Wahlwerbeverfahrensregelung erlassen. In allen anderen Gemeinden des Amtes wurden in den zurückliegenden Jahren die Genehmigungen für die Wahlplakatierung nach den Sondernutzungssatzungen erteilt. Um nicht für jeden Wahlvorschlagsträger Genehmigungen erteilen zu müssen haben sich die Bürgermeister des Amtes darauf verständigt, eine Allgemeinverfügung zur Wahlwerbung zu erlassen.

Das ist im Jahr 2024 für die Europa- und Kommunalwahl erfolgt.

Jene wurde nun auf alle zukünftig durchzuführenden Wahlen ausgeweitet.

Um für Gielow keine Doppelregelung zu erzeugen muss daher die Satzung in Form einer Aufhebungssatzung beschlossen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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Anlagen

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