Beschlussvorlage - 2025/GIE/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von 4 Wohngebäuden (Tiny-Häuser) mit dauerhaftem (ganzjährigem) Wohn- und Nutzungsrecht in der Gemarkung Liepen, Flur 3, Flurstück 36, wird nicht erteilt.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

§ 35 BauGB Bauen im Außenbereich

§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

 

Der Antragsteller möchte folgende Fragen im Rahmen der Bauvoranfrage geklärt wissen:

 

  1. Ist die Bebauung mit 4 Wohngebäuden (Tiny-Häusern) mit dauerhaftem (ganzjährigem) Wohn- und Nutzungsrecht zulässig?
  2. Ist ein Kleingewerbe auf dem Grundstück zulässig?

Ein Haus soll dauerhaft über Airbnb vermietet werden.

  1. Ist eine Tierhaltung erlaubt?

 

Das Bauvorhaben befindet sich lt. Flächennutzungsplan der Gemeinde Gielow im Bereich landwirtschaftlicher Flächen im Außenbereich.

 

Das Vorhaben wäre nur mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu realisieren.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine, da private Bauvoranfrage

 

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