Informationsvorlage - 2025/MC/042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Information:

Die Korrektur zur Aufnahmekapazität für die Regionale Schule "Siegfried Marcus" für das Schuljahr 2025/ 2026 wird zur Kenntnis genommen

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 1 Abs.1 der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein- bildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung Mecklenburg-Vorpommern - SchulKapVO M-V) legt der Schulträger fest, welche Räume r schulische Zwecke an der jeweiligen Schule genutzt werden sollen.

 

Die Anlage zum Beschluss 2025/MC/006 musste dahingehend korrigiert werden, dass auch der Raum im Erdgeschoss, Nr. 008- Fachraum AWT/Werken mit 24 Schülerarbeitsplätzen, für schulische Zwecke nachgewiesen wird.
Obwohl wir das Fachraumprinzip anwenden, muss in Absprache mit dem Schulverwaltungs-amt des Landkreises die Gesamtanzahl der Klassen identisch sein mit denen für schulische Zwecke genutzten Räumen. Erst dann erteilt das Schulverwaltungsamt die Zustimmung zur festgesetzten Aufnahmekapazität.
Die Änderung erfolgte im Wege der Dringlichkeit durch den Bürgermeister nach Abstimmung mit dem Schulleiter.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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