Beschlussvorlage - 2025/BAS/012
Grunddaten
- Betreff:
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Durchführung eines Konzessionsverfahrens gem. § 46 EnWG zur Neukonzessionierung des Stromversorgungsnetzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Basedow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Herr A. Vonthien
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Basedow
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Entscheidung
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15.04.2025
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzessionsverfahren zur Vergabe der Stromkonzession der Gemeinde Basedow gemäß § 46 EnWG durchzuführen und dazu das Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages zum 11.06.2027 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu geben.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 46 EnWG Wegenutzungsverträge
Der Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Basedow und der E.DIS Netz GmbH (Altkonzessionär) endet zum 11.06.2027. Gemäß § 46 EnWG ist die Gemeinde verpflichtet, ein diskriminierungsfreies Verfahren zur Neuvergabe der Konzession durchzuführen und spätestens 2 Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrages dessen Ende im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Potenzielle Bewerber haben 3 Monate Zeit, ihr Interesse gegenüber der Gemeinde zu bekunden. Sofern nur ein Bewerber sein Interesse bekundet, kann die Gemeinde mit ihm einen neuen Konzessionsvertrag verhandeln und abschließen.
Über das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens wird die Gemeindevertretung informiert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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420,3 kB
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