Beschlussvorlage - 2025/BAS/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzessionsverfahren zur Vergabe der Stromkonzession der Gemeinde Basedow gemäß § 46 EnWG durchzuführen und dazu das Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages zum 11.06.2027 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu geben.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 46 EnWG  Wegenutzungsverträge

 

Der Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Basedow und der E.DIS Netz GmbH (Altkonzessionär) endet zum 11.06.2027. Gemäß § 46 EnWG ist die Gemeinde verpflichtet, ein diskriminierungsfreies Verfahren zur Neuvergabe der Konzession durchzuführen und spätestens 2 Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrages dessen Ende im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Potenzielle Bewerber haben 3 Monate Zeit, ihr Interesse gegenüber der Gemeinde zu bekunden. Sofern nur ein Bewerber sein Interesse bekundet, kann die Gemeinde mit ihm einen neuen Konzessionsvertrag verhandeln und abschließen.

 

Über das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens wird die Gemeindevertretung informiert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

      

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

5.4.0.00.563590

100,00 €

x

 

x

 

Öffentl. Bekanntmachung

 

 

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Anlagen

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