Beschlussvorlage - 2025/MC/038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Nachfolgend aufgeführte Spende zur Erfüllung der städtischen Aufgaben gem. § 2 KV M-V werden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V angenommen.

Ertragskonto

Betrag

Zahlungs-eingang

Verwendungszweck

Spender

1/2.7.2.00.414590

150,00

14.10.2024

Stadtbibliothek

Dipl.-Ing. Stefan Pulkenat

 

 

 

 

 

Ertragskonto

Betrag

Zahlungs-eingang

Verwendungszweck

Spender

1/1.2.6.05/0202.681510

2.500,00

24.03.2025

Funkgerät für das HLF-20 der FFW Malchin

Cargill Deutschland GmbH

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 44 KV M-V Grundsätze von Erzielung von Erträgen und Einzahlungen

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Diese Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Stadtvertretung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehreinnahmen ermöglichen im laufenden Haushaltsjahr zweckgebundene Mehrausgaben.

 

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