Beschlussvorlage - 2025/MC/035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Satzung über die Benutzung des Freibades in Malchin vom 03.07.2002 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.04.2011 wird mit Wirkung zum 30.04.2025 außer Kraft gesetzt.
     
  2. Die beigefügte Haus- und Badeordnung für das Peenebad Malchin wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:
Die Haus- und Badeordnung regelt die Inanspruchnahme und den Betrieb der Badeeinrichtungen. Sie dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Freidern.
Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich und zu beachten.

 

Die alte Benutzungsordnung datiert aus dem Jahr 2002 mit einer Änderung aus dem Jahr 2011. Aus Sicht der Verwaltung bedarf es vielfältiger Aktualisierungen.
Dies ist aus organisatorischer, sicherheitstechnischer und haftungsrechtlicher Sicht erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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