Beschlussvorlage - 2025/MC/028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Herr Andreas Teggatz wird zum 2. Stellvertreter der Bürgervorsteherin gewählt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Neuwahl wird durch die Mandatsniederlegung von Herrn Werner Neumann zum 28.02.2025 notwendig. Die Zählgemeinschaft von CDU und UMB schlägt Herrn Andreas Teggatz als 2. Stellvertreter der Bürgervorsteherin vor.

 

Gemäß § 28 Abs.5 KV M-V i.V.m. § 3 Abs.3 der Hauptsatzung werden die beiden Stellvertreter der Bürgervorsteherin aus der Mitte der Stadtvertretung gewählt. 

 

Die Fraktionszugehörigkeit der Bürgervorsteherin ist zu berücksichtigen.

Die Bürgervorsteherin und die beiden Stellvertreter bilden gemäß § 3 Abs. 4 der Hauptsatzung das Präsidium der Stadtvertretung, das für die Vorbereitung und

Durchführung der Stadtvertretersitzung verantwortlich ist.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Entschädigung der Stellvertreter derrgervorsteherin richtet sich nach § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung: „…r die Dauer der Vertretung in Höhe von einem Dreißigstel (der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung derrgervorsteherin) pro Vertretungstag…“

 

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