Beschlussvorlage - 2025/MC/028
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl des 2. Stellvertreters der Bürgervorsteherin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Zählgemeinschaft CDU-UMB
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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09.04.2025
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Neuwahl wird durch die Mandatsniederlegung von Herrn Werner Neumann zum 28.02.2025 notwendig. Die Zählgemeinschaft von CDU und UMB schlägt Herrn Andreas Teggatz als 2. Stellvertreter der Bürgervorsteherin vor.
Gemäß § 28 Abs.5 KV M-V i.V.m. § 3 Abs.3 der Hauptsatzung werden die beiden Stellvertreter der Bürgervorsteherin aus der Mitte der Stadtvertretung gewählt.
Die Fraktionszugehörigkeit der Bürgervorsteherin ist zu berücksichtigen.
Die Bürgervorsteherin und die beiden Stellvertreter bilden gemäß § 3 Abs. 4 der Hauptsatzung das Präsidium der Stadtvertretung, das für die Vorbereitung und
Durchführung der Stadtvertretersitzung verantwortlich ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Entschädigung der Stellvertreter der Bürgervorsteherin richtet sich nach § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung: „… für die Dauer der Vertretung in Höhe von einem Dreißigstel (der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung der Bürgervorsteherin) pro Vertretungstag…“
