Beschlussvorlage - 2025/NK/008
Grunddaten
- Betreff:
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Überplanmäßige Ausgabe zum Vorhaben Freiflächengestaltung "Am Rathmannsteich" in Neukalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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03.04.2025
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen beschließt im Haushaltsjahr 2024 eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 28.000 € im Produktsachkonto 5.4.1.00/0025.785300 (Gemeindestraßen – Auszahlungen für Infrastrukturvermögen) zur Finanzierung des Geländers um den Rathmannsteich in Neukalen. Die Deckung erfolgt aus Mehreinzahlungen aus Fördermitteln in Höhe von 15.000 € im Produktsachkonto 5.4.1.00/0025.681420, Mehreinzahlungen aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 1.900 € im Produktsachkonto 1.1.4.02/0100.688310 (Liegenschaften – Verkäufe aus dem Umlaufvermögen) sowie Minderauszahlungen im Produktsachkonto 5.4.1.00/0029.785300 (Buswartehäuschen) in Höhe von 3.700 € und 5.4.1.00/0033.785300 (Schäferteichplatz) in Höhe von 7.400 €.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V Entscheidung der Gemeindevertretung
§ 50 KV M-V Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Die Kosten für das Vorhaben Freiflächengestaltung „Am Rathmannsteich“ haben sich erhöht. Die Baukosten betragen aktuell 290.844,96 € (Auftragssumme einschl. 2. Nachtrag). Die Planungs-/Baunebenkosten betragen nach der aktuellen Kostenberechnung insgesamt 67.361,10 €. Somit belaufen sich die Gesamtkosten für die Maßnahme zurzeit auf 358.206,06 €.
Bei der Haushaltsplanung und Beantragung der Fördermittel ist die Peenestadt Neukalen von Gesamtkosten in Höhe von 334.000 € ausgegangen.
Da keine Erhöhung der Fördermittel (Bundesförderung) möglich ist, müssen zusätzliche Mittel zur Finanzierung des Geländers um den Rathmannsteich aufgebracht werden.
Die Kosten für das Geländer in Höhe von ca. 28.000 € sollen durch Minderauszahlungen sowie Mehreinzahlungen gedeckt werden. Die eingeworbenen Fördermittel sind Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der regionalen Identität in Vorpommern und dem östlichen Mecklenburg.
