Beschlussvorlage - 2025/MC/015-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Beschlusses Vorlage 2025/MC/015 vom 19.02.2025
Information zur Änderung des Bauherrn und Zweckbestimmung des Bauvorhabens in der Gemarkung Malchin, Flur 30, Flurstück 178/2, 178/3 + 179/2
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr A. Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Malchin
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Anhörung
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10.03.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Anhörung
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Bereit
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Beschluss Vorlagen- Nr. 2025/MC/015 vom 19.02.2025 wird aufgehoben.
2. Der Widerspruch zum o.g. Beschluss wird zeitgleich vom Bürgermeister zurückgezogen.
3. Der Bürgermeister informiert die Stadtvertreter darüber, dass der Bauantrag vom 13.12.2021 für ein Wohngebäude mit Bauantrag 02.12.2024 in der o.g. Gemarkung Malchin wie folgt geändert wurde:
1. Änderung Bauherr
Alt: Fangelturm Quatier GbR, Schellstädterweg 120, 26125 Oldenburg
Neu: Quartier Immo Invest I AG, Postring 2, 06618 Naumburg
2. Angaben zum Vorhaben
Alt: Wohn- und Geschäftshaus
Neu: Wohnhaus
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Änderung des Bauherrn für das o.g. Vorhaben bedarf nicht die Zustimmung der Stadtvertretung. Dies trifft auch auf die angezeigte Nutzungsänderung des Gebäudes von einem Wohn- und Geschäftshaus in ein Wohnhaus zu. Die Änderung erfolgt auf der Grundlage der 3. Änderung zum B-Plan Nr. 23 „Fangelturm“.
Die Stadtvertretung hat dem Bauvorhaben in der Sitzung des Hauptausschusses vom 08.02.2022 (Beschlussvorlage 2022/MC/013) seine Zustimmung gegeben.
Auf Grund des langen Planungs- und Genehmigungszeitraumes sowie der aktuellen wirtschaftlichen Situation steht der potentielle Interessent für die geplante Gewerbeeinheit nicht mehr zur Verfügung. Daraufhin hat die Quartier Immo Invest I AG nach Rücksprache mit dem Bürgermeister und der städtischen Wohnungsgesellschaft entschieden, die Gewerbeeinheiten in Wohnraum umzuwandeln und bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des LK MSE einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt.
Dieser Antrag ist grundsätzlich zulässig, zumal es sich bei dem Gebiet planungsrechtlich um ein allgemeines Wohngebiet handelt.
Insofern ist es erforderlich, den Beschluss Vorlagen- Nummer 2025/MC/015 vom 19.02.2025 aufzuheben. Auch die Rücknahme des Widerspruchs des Bürgermeisters zum o.g. Beschluss ist erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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901,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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755,4 kB
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