Beschlussvorlage - 2025/GIE/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Udo Kahlert zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Gielow zu.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 134 Kommunalverfassung M-V

§ 12  Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG)

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG bedarf die Wahl des Wehrführers die Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr vom 28.02.2025 wurde Herr Udo Kahlert als Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Gielow gewählt.

Er stand bereits in den letzten Wahlperioden als Wehrführer zur Verfügung und erhielt erneut das Vertrauen der Kameraden.

Er besitzt alle erforderlichen Qualifikationen und nahm die Wahl an.

Die Voraussetzungen zur Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis liegen vor.

 

Aufgrund seines Lebensalters wird Herr Kahlert nicht die Wahlperiode von 6 Jahren gem. Satzung einhalten können. Mit dem Erreichen seines 67. Lebensjahres scheidet er aus dem aktiven Dienst aus (§ 12 (2) BrSchG). Der Posten des Wehrführers wird anschließend durch Neuwahlen vergeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Entschädigung laut Beschluss der Gemeindevertretung zur Entschädigungsverordnung.

 

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