Beschlussvorlage - 2025/GIE/013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn diger Schwartz zum 1. stellvertretenden Wehrführer und Herrn Gunnar Voß zum 2. Stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Gielow zu.

Sie werdenr die Dauer der Wahlzeit (6 Jahre) in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 134 Kommunalverfassung M-V

§ 12  Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG)

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG bedarf die Wahl des Wehrführers die Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr vom 28.02.2025 wurde Herr diger Schwartz als 1. stellvertretender Wehrführer und Herr Gunnar Voß als 2. Stellvertretender Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Gielow gewählt.

Beide bekleideten in den letzten Wahlperioden die entsprechenden Ehrenämter.

Beide Kameraden besitzen die erforderlichen Qualifikationen und nahmen die Wahl an.

 

Die Voraussetzungen zur Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis liegen vor.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Entschädigung laut Beschluss der Gemeindevertretung zur neuen Entschädigungsverordnung.

 

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