Beschlussvorlage - 2025/MC/021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Malchin beantragt beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat, Bauamt, die Beschränkung der Widmung der Straße „Gorschendorf“ (Teileinziehung).

Die einzuziehende Fläche befindet sich in der Gemarkung Gorschendorf, Flur 1, Flurstück 31/2 in der Gemarkung Malchin (siehe Lageplan).

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Es soll eine Teileinziehung gemäß § 9 (2) Straßenwegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vollzogen werden. Das genannte Flurstück ist ein nicht ausgebauter Weg und dient als Zuwegung zu einem Landwirtschaftsbetrieb.

 

Die Maßnahme ist notwendig, weil die Beschaffenheit des Weges nicht für eine ständige Benutzung durch landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen ausgelegt ist. Aufgrund der Nutzung des sehr schmalen Weges kommt es regelmäßig und häufig zu Sachbeschädigungen bei den unmittelbar angrenzenden Häusern. Des Weiteren stellt die Lautstärke der vorbeifahrenden Maschinen eine Gefahr für die mentale und physische Gesundheit des Anwohnenden dar.

Die Maßnahme dient der Gefahrenabwehr und der Verbesserung der Verkehrssicherheit.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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