Beschlussvorlage - 2025/MC/017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Malchin stimmt dem Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung im Bereich Altstadt (Dacheindeckung mit Betondachstein statt Dachziegel) in der Gemarkung Malchin, Flur 32, Flurstück 14, zu.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Gestaltungssatzung der Stadt Malchin für den Bereich Altstadt legt lt. § 7, Abs. 1 Folgendes fest:

 

Es sind nur gebrannte Dachziegel in der Form ebener Ziegel als Biberschwanz oder in der S-/Doppel-S-Form als Pfannen oder Falzziegel zulässig.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine, da privater Antrag

 

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Anlagen

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