Beschlussvorlage - 2025/MC/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Malchin in der anliegenden Fassung.

 

Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan ist dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern zu übermitteln.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG).

rmaktionspläne haben die Funktion, die Lärmbelastung zu analysieren, zu bewerten und

Maßnahmen zur Reduzierung von Lärmbelästigungen zu erarbeiten. Grundlage der

rmaktionsplanung ist die Lärmkartierung.

Im Jahr 2013 hat die Stadt Malchin die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie durch die

Aufstellung und den Beschluss des Lärmaktionsplanes erfüllt (Beschluss 2013/MC/536 vom

23.10.2013). Dieser Lärmaktionsplan wurde 2019 fortgeschrieben (Beschluss 2019/MC/011 vom 25.02.2019).

 

Der Öffentlichkeit wurde die glichkeit gegeben, an der Überprüfung des Lärmaktionsplans effektiv und rechtzeitig mitzuwirken. Der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wurde den Bürgern in der Einwohnerversammlung am 04.12.2024 vorgestellt.

 

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. 

 

Die Ergebnisse der Beteiligung sind in den Lärmaktionsplan eingearbeitet worden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

r die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes entstehen der Stadt Malchin gemäß Angebot des Planungsbüros Umweltplan GmbH Stralsund Kosten in Höhe von 10.245,90 €. Die finanziellen Mittel wurden in den Haushalt 2024 eingestellt.

 

Zur Umsetzung des Maßnahmekataloges sind durch die Stadt die Kosten für die Änderung der Beschilderung zur Geschwindigkeitsreduzierung an städtischen Straßen zu übernehmen. Für den Ausbau der OD der L 20 und der L 202 muss die Stadt Malchin die Kosten für die Nebenanlagen (Gehweg, Straßenbeleuchtung) übernehmen.  

 

 

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Anlagen

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