Beschlussvorlage - 2025/MC/014
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Bürgermeister
- Verantwortlicher:
- Herr Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Malchin
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Malchin
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.02.2025
|
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG).
Lärmaktionspläne haben die Funktion, die Lärmbelastung zu analysieren, zu bewerten und
Maßnahmen zur Reduzierung von Lärmbelästigungen zu erarbeiten. Grundlage der
Lärmaktionsplanung ist die Lärmkartierung.
Im Jahr 2013 hat die Stadt Malchin die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie durch die
Aufstellung und den Beschluss des Lärmaktionsplanes erfüllt (Beschluss 2013/MC/536 vom
23.10.2013). Dieser Lärmaktionsplan wurde 2019 fortgeschrieben (Beschluss 2019/MC/011 vom 25.02.2019).
Der Öffentlichkeit wurde die Möglichkeit gegeben, an der Überprüfung des Lärmaktionsplans effektiv und rechtzeitig mitzuwirken. Der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wurde den Bürgern in der Einwohnerversammlung am 04.12.2024 vorgestellt.
Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Die Ergebnisse der Beteiligung sind in den Lärmaktionsplan eingearbeitet worden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes entstehen der Stadt Malchin gemäß Angebot des Planungsbüros Umweltplan GmbH Stralsund Kosten in Höhe von 10.245,90 €. Die finanziellen Mittel wurden in den Haushalt 2024 eingestellt.
Zur Umsetzung des Maßnahmekataloges sind durch die Stadt die Kosten für die Änderung der Beschilderung zur Geschwindigkeitsreduzierung an städtischen Straßen zu übernehmen. Für den Ausbau der OD der L 20 und der L 202 muss die Stadt Malchin die Kosten für die Nebenanlagen (Gehweg, Straßenbeleuchtung) übernehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
