Beschlussvorlage - 2025/MC/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die lt. Anlage berechnete Aufnahmekapazität für die Regionale Schule „Siegfried Marcus“ r das Schuljahr 2025/ 2026 wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 1 Abs.1 der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung Mecklenburg-Vorpommern - SchulKapVO M-V) legt der Schulträger fest, welche Räume zu schulischen Zwecken für die jeweilige Schule genutzt werden soll.

 

Gemäß § 1(2) SchulKapVO M-V wird die Aufnahmekapazität für Eingangsklassen sowie für alle Jahrgangsstufen einer Schulart insgesamt festgelegt und weist die jeweilige Höchstzahl an Schülerinnen und Schülern sowie die jeweils maximale Anzahl von Lerngruppen aus.

 

Grundlage für die Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule ist die tatsächliche Raumsituation. Es ist geplant, mit Beginn des Schuljahres 2025/ 2026 das Hauptgebäude fertig zu stellen und die Schülerinnen und Schüler wieder dort zu beschulen.
Um Planungssicherheit für die Schulanmeldungen zu haben, ist daher eine Anpassung der  Aufnahmekapazit erforderlich.

 

Gemäß § 2(1) SchulKapVO M-V erfolgt die Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule durch den Schulträger im eigenen Wirkungskreis. Mit dem zuständigen Träger der Schulentwicklungsplanung (hier: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) ist hinsichtlich der festgelegten Aufnahmekapazität das Einvernehmen herzustellen.

 

Entsprechende Abstimmungen erfolgten bereits mit dem Schulverwaltungsamt des Landkreises.

 

Die im Anhang festgelegte Aufnahmekapazität für die Regionale Schule „Siegfried Marcus“ Malchin wurde außerdem mit der Schulleitung einvernehmlich festgelegt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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