Beschlussvorlage - 2024/NK/069
Grunddaten
- Betreff:
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Ermächtigung des Bürgermeisters zur Kreditaufnahme für Investitionen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Herr A. Vonthien
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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28.11.2024
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Absatz 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
§ 5 Absatz 3 Nummer 3 Hauptsatzung der Peenestadt Neukalen
Mit der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zur Haushaltssatzung 2024 vom 12.07.2024 erfolgte die Genehmigung zur Aufnahme eines Kredites für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 75.000,00 €. Dieser Betrag war hauptsächlich für die Anschaffung eines Fahrzeuges (Hoflader) für den Bauhof eingeplant. Die Rechnung für das Fahrzeug wurde am 26.11.2024 bezahlt, so dass nunmehr die Kreditaufnahme erfolgen soll.
Gemäß Hauptsatzung der Peenestadt Neukalen trifft der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Kreditaufnahme. Um bessere Konditionen zu erzielen, ist eine taggleiche Entscheidung nach erfolgter Ausschreibung notwendig. Die Aufnahme des Kredites soll zeitnah erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Sachkonto: | Betrag € | Erg.-HH | Fin.-HH (investiv) | einmalig | laufend | Bemerkungen |
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Einnahmen: |
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6.1.2.00/0201.692530 | 75.000,00 |
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Entsprechend dem Zins- und Tilgungsplan werden ab dem Jahr 2025 im Produktsachkonto 6.1.2.00.575110 (Zinsaufwendungen und sonstige FI-Aufwendungen an Banken) Zinsen und im Produktsachkonto 6.1.2.00/0201.792530 (Tilgung von Krediten vom inländischen Geldmarkt, Laufzeit über 5 Jahre) Tilgungsleistungen anfallen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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904,9 kB
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