Beschlussvorlage - 2024/NK/069

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister der Peenestadt Neukalen wird ermächtigt, einen Kredit für Investitionen in Höhe von 75.000,00 € nach erfolgter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Absatz 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

§ 5 Absatz 3 Nummer 3 Hauptsatzung der Peenestadt Neukalen

 

Mit der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zur Haushaltssatzung 2024 vom 12.07.2024 erfolgte die Genehmigung zur Aufnahme eines Kredites für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 75.000,00 €. Dieser Betrag war hauptsächlich für die Anschaffung eines Fahrzeuges (Hoflader) für den Bauhof eingeplant. Die Rechnung für das Fahrzeug wurde am 26.11.2024 bezahlt, so dass nunmehr die Kreditaufnahme erfolgen soll.

 

Gemäß Hauptsatzung der Peenestadt Neukalen trifft der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Kreditaufnahme. Um bessere Konditionen zu erzielen, ist eine taggleiche Entscheidung nach erfolgter Ausschreibung notwendig. Die Aufnahme des Kredites soll zeitnah erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

      

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

6.1.2.00/0201.692530

75.000,00

 

x

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entsprechend dem Zins- und Tilgungsplan werden ab dem Jahr 2025 im Produktsachkonto 6.1.2.00.575110 (Zinsaufwendungen und sonstige FI-Aufwendungen an Banken) Zinsen und im Produktsachkonto 6.1.2.00/0201.792530 (Tilgung von Krediten vom inländischen Geldmarkt, Laufzeit über 5 Jahre) Tilgungsleistungen anfallen.

 

 

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Anlagen

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