Beschlussvorlage - 2024/MC/120

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. r den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich westlich und östlich der Landesstraße L 181 mit einer Größe von etwa 1.360 ha und die dazu einbezogenen Gemarkung Duckow und Pinnow wird die 3. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplans der Stadt Malchin aufgestellt.
  2. Planungsziel ist die Einbeziehung der Gemarkungen Duckow und Pinnow in die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Malchin sowie Darstellung als sonstiges Sondergebiet „Agri-PV Kulturanbaur den im Parallelverfahren vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 „Agri-PV-Anlage Duckow“.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 8 BauGB

 

Die Vattenfall Solar GmbH hat als Vorhabenträger bei der Stadt Malchin die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 35Agri-PV-Anlage Duckow beantragt. Die mit der Bauleitplanung angestrebten Investitionsabsichten verfolgen das Ziel, eine kombinierte Nutzung des einbezogenen Geltungsbereiches für die landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für die Stromproduktion mittels einer Freiflächen-Photovoltaikanlage als Sekundärnutzung planungsrechtlich zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang ist dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB folgend die Vereinbarkeit mit den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans zu prüfen.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Malchin bezieht den Geltungsbereich und die Gemarkungen Pinnow sowie Duckow aufgrund einer Gemeindefusion nach dem Wirksamwerden des Flächennutzungsplans bisher nicht in seine Darstellungen ein. Die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Agri-PV Kulturanbau auf der Bebauungsplanebene erfüllt damit nicht das Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB.

Aus diesem Grund wird die 3. Änderung und Ergänzung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Der Vorhabenträger übernimmt alle Kosten der Planung und der Erschließung. Zwischen der Stadt Malchin und dem Vorhabenträger (Vattenfall Solar GmbH) wird hierzu gemäß § 11 BauGB ein entsprechender Sdtebaulicher Vertrag bzw. ein Durchführungsvertrag geschlossen.

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Anlagen

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