Beschlussvorlage - 2024/BAS/046
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach des Nebengebäudes in der Gemarkung Basedow, Flur 12, Flurstück 153
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Basedow
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau J. Schiedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Basedow
|
Entscheidung
|
|
|
|
03.12.2024
|
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV Stellungnahme der Gemeinde
§ 61 LBauO MV verfahrensfreie Bauvorhaben
Grundsätzlich sind Photovoltaikanlagen auf Dächern nach § 61 Abs. 1 Nr. 3a Landesbauordnung M-V genehmigungsfrei. Allerdings steht der gesamte Bereich Basedow unter Denkmalschutz. Das Grundstück mit dem betreffenden Nebengebäude liegt im Bereich des Denkmals „Ornamental Farm Basedow“. Daher ist es notwendig eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zu erhalten.
Der Landrat als untere Denkmalschutzbehörde beabsichtigt, das o. g. Vorhaben zu genehmigen mit folgenden Nebenbestimmungen:
Auflagen:
1. Es sind nicht spiegelnde PV-Module (mit matter Oberfläche) mit dunklem Rahmen zu verwenden.
2. Vor der Ausführung ist der bemaßte Lageplan für die PV-Module bei der unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen und im Detail abzustimmen.
3. Der Beginn der Ausführung ist der unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen und die Fertigstellung mit aktuellem Foto.
Als Frist zur Abgabe der Stellungnahme wurde durch die Untere Denkmalschutzbehörde der 13.12.2024 festgelegt.
