Beschlussvorlage - 2024/MC/123
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstellung einer Entwicklungsanalyse für die Ortsteile Salem und Gorschendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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11.11.2024
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Wartend
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Wartend
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
Die Stadt Malchin hat sich bereits in der Vergangenheit mit Ihren Ortsteilen auseinandergesetzt. Insbesondere Remplin und Pinnow sind dabei tiefergehend betrachtet worden. Nunmehr gibt es das Interesse den Hafenstandort Salem in seiner Funktion als Erholungs- und Freizeitort zu stärken. Diese Ertüchtigung, auch für touristische Zwecke, macht jedoch auch bauliche Maßnahmen erforderlich.
Um nicht nur isolierte Maßnahmen für den Einzelstandort des Hafens vorzunehmen soll im Sinne einer kontrollierten Ortsteilentwicklung eine Entwicklungsanalyse für Salem sowie für den Ortsteil Gorschendorf aufgestellt werden. Dazu werden zunächst die Ortslagen in ihren räumlichen Grenzen gefasst, um dann im weiteren Flächen aufzuzeigen, die sich für Entwicklungen eignen. In einem zweiten Schritt sollen dann weiterführend Empfehlungen für Entwicklungen dieser Standorte aufgezeigt werden.
Damit soll einerseits aufgezeigt werden, in welchen Umfang und in welcher Form die beiden Ortsteile entwickelt werden können. Anderseits aber auch eindeutige Grenzen aufgezeigt werden, um Vorhaben, die nicht in die gesunden Strukturen passen zu verhindern. Dies gibt, insbesondere den Einwohnern in den Ortsteilen, Sicherheit in Bezug auf zukünftige Entwicklungen.
Mit dem Aufzeigen möglicher Potentiale sind jedoch noch keine verbindlichen Projekte verbunden. Zunächst geht um das Darstellen mögliche Ortsteilentwicklungen. Um eine Verbindlichkeit in die Planungen zu bekommen, wäre es in nachgeordneten Schritten erforderlich vorbereitende oder verbindliche Bauleitpläne aufzustellen. Alternativ sind auch andere formelle oder informelle Planungsinstrumente aus dem Katalog des Baugesetzbuches denkbar. Diesbezüglich ergibt es aber erst Sinn nach der Entwicklungsanalyse Umsetzungsstrategien zu entwickeln.
Die Bearbeitung der Entwicklungsanalyse soll möglichst kurzfristig erfolgen, um für weitere Planungen frühzeitige Handlungsempfehlungen zu erhalten.
Für ein besseres Verständnis sind die Grenzen der jeweiligen Untersuchungsgebiete als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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833,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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870,6 kB
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