Beschlussvorlage - 2010/MC/179
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in der Flur 2, Gemarkung Remplin auf dem Flurstück 192/2 - Wendischhagen hinter dem Grundstück "Reiterhof Taeger" in Richtung Bristow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBII - Bau- und Ordnungsverwaltung
- Verantwortlicher:
- Frau C. Pinno
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Remplin
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Vorberatung
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23.09.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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27.09.2010
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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27.10.2010
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde
§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde
§ 35 BauGB Bauen im Außenbereich
Gemäß § 35 BauGB ist die planungsrechtliche Zulässigkeit für das Bauen im Außenbereich an gewisse Voraussetzungen gebunden.
Nach Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und wenn es nicht die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt. Eine Privilegierung der Antragstellerin geht aus dem Antrag nicht hervor (wie z.B. dass es sich um einen Forst oder landwirtschaftlichen Betrieb handelt). Durch die Antragstellung lässt sich befürchten, dass die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt wird und eine Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung erfolgt.
