Informationsvorlage - 2024/MC/122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Information:

Gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) und § 6 Abs. 1 Immissionsschutz-Zuständigkeitslandesverordnung (ImmSchZustLVO M-V) ist die Stadt Malchin verpflichtet einen Lärmaktionsplan zu erstellen bzw. fortzuschreiben.  

 

Die Stadt Malchin hat erstmals im Jahre 2013 einen Lärmaktionsplan erstellt und diesen 2019 fortgeschrieben.

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Sach- und Rechtslage

Da sich seit der 3. Stufe die Berechnungsmethode geändert hat, konnte die Fortschreibung fachlich nicht mehr von der Verwaltung erstellt werden. Die Leistungen wurden ausgeschrieben und das Büro Umweltplan GmbH Stralsund mit der Fortschreibung beauftragt.

 

Das Planungsbüro wird den Entwurf im November/Dezember 2024 erarbeiten. Eine erste Bürgerinformation soll in der geplanten Einwohnerversammlung am 04.12.2024 erfolgen.

Danach folgt die offizielle Beteiligung der TÖB/Behörden und Bürger. Es ist vorgesehen die Endfassung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans im März 2024 durch die Stadtvertretung beschließen zu lassen.  

 

In der anliegenden Präsentation sind die Rechtsgrundlagen, der Verfahrensablauf und der vorgesehene Zeitplan zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans dargestellt.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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