Beschlussvorlage - 2010/MC/181
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Doppelcarport in der Flur 33, Gemarkung Malchin Flurstück 18/6 (neben REWE zu Fürstenau)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBII - Bau- und Ordnungsverwaltung
- Verantwortlicher:
- Herr J. Banek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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27.09.2010
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Entscheidung
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§34 BauGB Bauen im Innenbereich
§36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde
§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde
Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Nutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg, so kann der Eigentümer gem. § 917 des BGB von den Nachbarn verlangen, dass sie die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung (Zufahrt) dulden.
