Beschlussvorlage - 2010/MC/179

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in der Gemarkung Remplin, Flur 2 auf dem Flurstück 192/2 wird nicht erteilt, weil die Voraussetzung einer Privilegierung nach § 35 BauGB nicht vorliegen.

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

§ 35 BauGB Bauen im Außenbereich

 

Gemäß § 35 BauGB ist die planungsrechtliche Zulässigkeit für das Bauen im Außenbereich an gewisse Voraussetzungen gebunden.

Nach Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und wenn es nicht die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt. Eine Privilegierung der Antragstellerin geht aus dem Antrag nicht hervor (wie z.B. dass es sich um einen Forst oder landwirtschaftlichen Betrieb handelt). Durch die Antragstellung lässt sich befürchten, dass die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt wird und eine Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung erfolgt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine, da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

Loading...